Qualitätsberichte

Wir schaffen Transparenz

Gemäß § 136b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V sind alle nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser verpflichtet seit dem Berichtsjahr 2012 jährlich einen strukturierten Qualitätsbericht zu erstellen und zu veröffentlichen. In einer entsprechenden Vereinbarung zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen, dem Verband der privaten Krankenversicherung e.V. und der Deutschen Krankenhausgesellschaft unter Beteiligung der Bundesärztekammer sowie des Deutschen Pflegerates wurden Inhalt und Umfang des strukturierten Qualitätsberichts festgelegt.

Selbstverständlich erfüllt die Elisabeth Krankenhaus GmbH die gesetzlichen Vorgaben, geht aber in einigen Fällen darüber hinaus. Denn Qualitätsarbeit hat in der Elisabeth Krankenhaus GmbH seit vielen Jahren Tradition.

Für den aktuellen Qualitätsbericht, der im Elisabeth Krankenhaus jährlich erstellt wird, empfehlen wir Ihnen das Portal der Weissen Liste, in dem Sie haus- und fachabteilungsweite Behandlungsschwerpunkte, Strukturen, Leistungszahlen und Qualitätsergebnisse nachlesen können. Inhalte und Struktur der Qualitätsberichte werden gem. § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V durch den Gemeinsamen Bundesausschuss vorgegeben.

Einen direkten Link zu unserem Krankenhaus gibt es hier.

Unseren aktuellen Qualitätsbericht finden Sie auch im "Deutschen Krankenhaus Verzeichnis".

Zudem finden Sie weitere Informationen im Referenzbericht 2022 des GBA (Gemeinsamer Bundesausschuss) für das Elisabeth Krankenhaus Recklinghausen.