Neuigkeiten aus dem Elisabeth Krankenhaus Recklinghausen

Donnerstag, 01.02.2024

Telefonaktion am 8. Februar: Fahrtauglichkeit im Alter

Ein Auto ermöglicht hohe Flexibilität im Alltag – darauf wollen und können viele Menschen auch und gerade im Alter nicht verzichten. Doch mit steigendem Alter lassen körperliche und kognitive Fähigkeiten nach, Gebrechen nehmen zu, das Gehör und die Sehstärke werden schlechter. Das hat natürlich auch Auswirkungen auf die Fahrtauglichkeit. Die Experten der Geriatrie/Neurologie und Kardiologie am Elisabeth Krankenhaus Recklinghausen erklären bei der nächsten Telefonaktion des Medienhauses Bauer, wann das Auto besser stehen bleiben sollte.

Während manche europäische Länder die Fahrtauglichkeit älterer Menschen ab 70 Jahren überprüfen, gibt es in Deutschland dafür (noch) keine gesetzliche Regelung. Es gibt also keine Altersbegrenzung für den Führerschein. Dennoch: Autofahren bedeutet Verantwortung für sich und ebenso für andere Menschen zu haben. Jeder Verkehrsteilnehmer hat die Pflicht, seine Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr zu prüfen.

Da Menschen immer länger leben, wird dieses Thema im Alter immer relevanter. Denn der Anteil der Senioren im Straßenverkehr wird steigen. Unfälle im Alter entstehen häufiger durch eine missachtete Vorfahrt, falsches Abbiegen oder falschen Abstand zu anderen Fahrzeugen. Selten ist dabei Alkohol im Spiel. Und obwohl viele vorsichtiger, nur am Tag und nur bekannte Strecken fahren, verursachen über 75-Jährige überproportional viele schwere Unfälle. Die Deutsche Verkehrswacht sieht über 75-Jährige als zunehmendes Risiko. Das zeigen auch Zahlen des Statistischen Bundesamtes. So sind über 75-Jährige an drei von vier Unfällen mit Toten und Verletzten schuld, an denen sie beteiligt sind. Dennoch: Laut der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie (DGG) verhalten sich 65- bis 75-Jährige sogar sicherer im Verkehr. Sie fahren gediegener, vorsichtiger und erfahrener.  Ab 75 wird es dann aber brenzliger. 

Die Fahreignung von Senioren hängt maßgeblich von der individuellen Leistungsfähigkeit ab. Es gibt einige Erkrankungen, die die Fahrtauglichkeit massiv einschränken. Nicht nur Demenz, auch Diabetes, Herz- und Gefäßerkrankungen, Hör- und Sehstörungen sowie psychische Erkrankungen können zu Einschränkungen hinter dem Lenkrad führen. Herzinfarkt und Schlaganfall können ebenso zur Folge haben, dass die aktive Teilnahme am Straßenverkehr zum Risiko wird oder nicht mehr statthaft ist.

Außerdem gibt es zahlreiche Medikamente, die Schwindel und Benommenheit hervorrufen oder die Reaktionsfähigkeit mindern (können).  Mit zunehmendem Alter steigt häufig auch die Anzahl der Krankheiten. Einige Erkrankungen schränken die Fahrtauglichkeit temporär ein, andere dauerhaft.

Um laut Straßenverkehrsordnung „geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen“ zu sein, müssen die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt sein.

Die Kriterien sind laut Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) u.a. die Fähigkeit, optische Informationen wahrzunehmen, Zielorientierung im Umfeld, anhaltende Konzentrationsfähigkeit sowie Aufmerksamkeit und motorische Reaktionsfähigkeit. Zudem wird in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) speziell für Personen mit „Herz- und Gefäßerkrankungen“ geregelt, wann eine begrenzte oder dauerhafte Einschränkung der Fahreignung vorliegt. Dies betrifft insbesondere Patienten und Patientinnen nach Herzinfarkten, bei Herzschwäche und nach Versorgung mit Defibrillatoren oder Herzschrittmachern und nach einem Schlaganfall. Weitere Krankheitsbilder mit möglicher Fahruntauglichkeit sind Demenz, Schwindel, Parkinson oder beispielsweise die Epilepsie.

Klare Kriterien für eine Fahruntauglichkeit nur aus Altersgründen gibt es nicht.  Die Warnzeichen sind je nach Erkrankung und altersbedingt unterschiedlich. Dennoch gibt es Warnzeichen für verminderte Leistungsfähigkeit im Verkehr:

 

• Auffällig langsames Fahren

• Desorientiertheit an Kreuzungen

• Unentschlossenes Verhalten

• Verfahren auf bekannten Strecken

• Nicht-Beachten von Verkehrsschildern

• Vergessenes Anschnallen

 

Wer also öfter beim Einparken immer wieder denselben Blumenkübel umfährt, sollte seine Fahreignung infrage stellen. Dazu hat grundsätzlich jeder Verkehrsteilnehmer die Pflicht.

Wenn Angehörige unsicher sind, ob der oder die Betroffene noch sicher fahren kann, können sie sich fragen: „Würde ich mein Kind oder Enkelkind bei ihm bzw. ihr im Auto mitfahren lassen?“ Wenn sie diese Frage mit Nein beantworten, sollten sie darauf dringen, dass die Fahrfähigkeit durch einen Arztbesuch oder eine offizielle Fahrprobe überprüft oder eingestellt wird.

Denn Autofahren bedeutet Verantwortung für sich und ebenso für andere Menschen zu haben.

Wie steht es also aus medizinischer Sicht um die Fahrtauglichkeit im Alter? Unfälle durch Krankheiten bedingt sollten möglichst nicht auftreten. Wer Auto fährt, soll wach sein und zu jeder Zeit verantwortungsbewusst reagieren und sich an die Regeln halten können. Manche Krankheiten stehen diesen Anforderungen entgegen, weil das Leistungsvermögen am Autosteuer beeinträchtigt ist oder weil plötzlich eine Krankheitssituation auftreten kann.  Eine Mitbeurteilung durch Ihre betreuenden Ärzte und Ärztinnen ist bei der Entscheidungsfindung eine große Hilfe.

Kann ich mich getrost noch hinters Steuer setzen und sollte ich lieber mit einem auf Bus und Bahn umsteigen?

 

Donnerstag, 8. Februar 2024, 11 bis 13 Uhr

Tel.: 02365 / 107 1111

Am Telefon: Dr. med. Günnewig (Chefarzt der Geriatrie/Neurologie) und Dr. med. Daub (Oberärztin der Kardiologie)